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Gemeindeverband Kombinierte Schlachtanlage Bödeli und Umgebung

51. Abgeordnetenversammlung
Donnerstag, 3. Dezember 2015, 20.15 Uhr im Hotel Hirschen in Wilderswil
Traktanden
1. Protokoll der 50. Abgeordnetenversammlung vom 21.5.2015
– Antrag zur Genehmigung
2. Voranschlag 2016
– Antrag zur Genehmigung
3. Wahlen
a) Präsident (Wiederwahl)
b) 6 Vorstandsmitglieder (Wiederwahl)
c) 3 Mitglieder des Rechnungsprüfungsorgans (Wiederwahl)
4. Orientierungen
– Peter Zwahlen, Verbandspräsident
– Heinz Seiler, Betreiber der Schlachtanlage
5. Verschiedenes
6. Kurzreferat über die GZM Extraktionswerk AG durch ihren Geschäftsführer Herrn Lehmann
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und
begründet beim Regierungsstatthalteramt von Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Im Anschluss der Versammlung wird ein kleiner Imbiss offeriert.
Interlaken, 22. Oktober 2015
Der Vorstand