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Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung
Montag, 30. November 2015, 20.00 Uhr in der Aula des Oberstufenschulhauses, Steindlerstrasse 3, Unterseen
Traktanden:
1. Budget 2016; Beratung und Genehmigung des Budgets 2016. Festsetzung der Steueranlage, der Liegenschaftssteuer und des linearen Abschreibungssatzes über die nächsten zehn Jahre für das per 1. Januar 2016 voraussichtlich bestehende Verwaltungsvermögen. Orientierung über das Investitionsbudget 2016.
2. Eissportzentrum Bödeli, Sanierungsmassnahmen – Darlehen; Beratung und Genehmigung eines Darlehens von Fr. 283'000– für die Sanierungsmassnahmen beim Eissportzentrum Bödeli anstelle des genehmigten Verpflichtungskredits von Fr. 125'000.–.
3. Verschiedenes
Protokoll:
Der Protokollentwurf der Gemeindeversammlung vom 7. September 2015 stand während 30 Tagen, d. h. vom 18. September bis 19. Oktober 2015 zur Einsicht offen. Die Protokollauflage wurde im Anzeiger Interlaken vom 17. September 2015 öffentlich bekannt gemacht. Während der Auflagefrist sind beim Einwohnergemeinderat keine Einsprachen gegen den Inhalt des Protokolls eingegangen. Der Einwohnergemeinderat hat daher anlässlich seiner Sitzung vom 26. Oktober 2015 das Gemeindeversammlungsprotokoll vom 7. September 2015 genehmigt.
Öffentliche Auflage:
Die Akten zu den oben genannten Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung während derSchalteröffnungszeiten auf der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten auf. Zudem können die Dossiers auf der Homepage der Einwohnergemeinde Unterseen (www.unterseen.ch) eingesehen und heruntergeladen werden.
Rechtsmittel:
Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli Beschwerde erhoben werden.
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften müssen anlässlich der Gemeindeversammlung sofort gerügt werden (Art. 98 Gemeindegesetz des Kantons Bern).
Stimmberechtigung – Einladung:
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Unterseen wohnhaft sind.
Unterseen, 12. Oktober 2015
Der Einwohnergemeinderat