Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Burgergemeinde

Anmeldung zum Bezug des Burgernutzens 2016
Wer sich neu zum Bezug berechtigt glaubt, hat sich bis am 31. Dezember 2015 bei der Burgergemeinde Brienz, Postfach 791, 3855 Brienz, schriftlich oder via Homepage www.burgergemeindebrienz.ch anzumelden.
Bezugsberechtigt ist, wer das Burgerrecht der Burgergemeinde Brienz besitzt, per 31. Dezember 2015 das 18. Altersjahr zurückgelegt hat und seit drei Monaten in der Gemeinde Brienz seine Schriften hinterlegt hat.
Brienz, im Oktobrer 2015
Der Burgerrat