Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung
Freitag, 4. Dezember 2015, 20.00 Uhr in der Turnhalle Bönigen
Traktanden
1. Finanzplan 2015–2020; Kenntnisnahme.
2. Budget 2016; Beratung und Genehmigung des Budgets 2016. Festsetzung der Steueranlagen. Orientierung über das Investitionsprogramm.
3. Erweiterung Schulanlagen; Bewilligung eines Verpflichtungskredites für die Erweiterung der Schulanlagen inkl. Erneuerung der IT-Infrastruktur Schule von CHF 8'700'000.–.
4. Sanierung Kirchstrasse/Brunngasse;
Bewilligung eines Verpflichtungskredites für die Sanierung der Kirchstrasse/Brunngasse von CHF 800'000.–.
5. Abfallreglement; Genehmigung der Totalrevision des Abfallreglements.
6. Gemeindeordnung; Genehmigung der Änderung von Artikel 56 der Gemeindeordnung vom 7.6.2013.
7. Entschädigungsreglement; Genehmigung der Änderung von Artikel 6 des Entschädigungsreglements vom 7.6.2013.
8. Mitteilungen und Verschiedenes
Reglementsauflage
Die Reglemente gemäss den Traktanden 5, 6 und 7 liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung Bönigen während der Schalteröffnungszeiten öffentlich auf.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigten von Bönigen sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Bönigen Wohnsitz haben.
Bönigen, 12. Oktober 2015
Namens des Gemeinderates
Der Gemeindeschreiber