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Einwohnergemeinde

Revision Ortsplanung, Teil 2 Landschaft; öffentliche Planauflage und Mitwirkung Richtplan Fuss-, Wander- und Velowege
Der Gemeinderat von Bönigen bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985 die Revision Ortsplanung, Teil 2 Landschaft, bestehend aus Schutzzonenplan und Baureglement zur öffentlichen Auflage.
Weiter bringt der Gemeinderat gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 den Richtplan Fuss-, Wander- und Velowege zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Gegenstand der Auflage sind:
• Schutzzonenplan
• Baureglement
Gegenstand der Mitwirkung ist:
• Richtplan Fuss-, Wander- und Velowege
Zur Einsichtnahme liegen folgende Unterlagen auf:
• Inventarplan
• Erläuterungsbericht
• Vorprüfungsbericht vom 14. Januar 2015
Auflage- und Einsprachefrist: 22. Oktober bis 23. November 2015
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Eine Einsprache bzw. Rechtsverwahrung muss eindeutig das Vorhaben bezeichnen, auf welches Bezug genommen wird. Gegebenenfalls sind mehrere Einsprachen bzw. Rechtsverwahrungen einzureichen.
Allfällige Einspracheverhandlungen werden am 30. November 2015 durchgeführt.
Hinweis: Zum Richtplan Fuss- und Wanderwege können keine Einsprachen erhoben oder Rechtsverwahrungen angemeldet werden. Mitwirkungseingaben sind separat einzugeben. Es werden keine Verhandlungen geführt.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Die Unterlagen können innerhalb der Auflagefrist und während der Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Im Weiteren stehen die Unterlagen unter www.boenigen.ch zum Download als PDF zur Verfügung.
Gemeinderat Bönigen