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Verbot

Die Stockwerkeigentümergemeinschaft Spielmatte 7 und 9 «Riverside», 3800 Unterseen, lässt ihre Liegenschaft an der Spielmatte 7 und 9 in Unterseen, Unterseen-Grundbuchblatt Nr. 926, gegen jede Besitzesstörung richterlich mit Verbot belegen.
Verboten ist insbesondere jegliches unbefugte Betreten, Befahren und Parkieren von Fahrzeugen aller Art, das freie Laufenlassen von Hunden sowie das Deponieren von Kehricht aller Art und das Verursachen von unnötigem Lärm.
Das Verbot ist unbefristet.
Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden auf Antrag mit einer Busse bis zu Fr. 2000.– bestraft.
Schadenersatzansprüche und wohlerworbene Rechte Dritter bleiben vorbehalten. Für Unfälle und Schäden, welche infolge Missachtung dieses Verbotes entstehen, wird jede Haftung abgelehnt.
Art. 260 Abs. 1 ZPO
Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung.

Unterseen, 28. September 2015
Für die Stockwerkeigentümer:
LIVTA Liegenschaftsverwaltungs AG
Richterlich bewilligt:
Thun, 19. Oktober 2015
Regionalgericht Oberland
sig. Meyes, Gerichtspräsidentin