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Einwohnergemeinde

Öffentliche Auflage des Vermessungswerkes Wilderswil Los 6
Das Gebiet Los 6 der Gemeinde Wilderswil ist vermarkt und vermessen worden und umfasst das Gebiet Schwarzhore, Sumpf, Bällehöchst, Sylera, Bödeli, Ahorni, Bigla, Chrachewald, Isefluewald, Fäldligrinda, Sylerewald, Schüpfiwald, Chrummeneywald und Bannwald. Die Vermarkung, der Plan für das Grundbuch und die weiteren zum Zwecke der Grundbuchführung erstellten Auszüge aus den Daten der amtlichen Vermessung liegen vom 23. Oktober bis 23. November 2015 auf der Gemeindeverwaltung Wilderswil öffentlich auf. (Gesetz über die amtliche Vermessung AVG, Artikel 27 Abs. 1).
Im Zeitpunkt der öffentlichen Auflage sind keine Mutationen hängig.
Wer in seinen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann sich am Verfahren beteiligen, indem er während der Auflagefrist bei der Einwohnergemeinde Wilderswil schriftlich auf Fehler und Mängel der Vermessung aufmerksam macht. (AVG, Artikel 27 Abs. 2).
Auskunftserteilung während der Auflagefrist durch das Ingenieurbüro Wyss und Früh AG, Weissenaustrasse 19, 3800 Unterseen, Telefon 033 826 64 64.
Nach Erledigung der Einwendungen wird das Vermessungswerk durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt. Der Plan für das Grundbuch erlangt alsdann die Eigenschaft einer öffentlichen Urkunde gemäss Artikel 9 des Zivilgesetzbuches (Verordnung über die amtliche Vermessung VAV, Artikel 29).
Wilderswil, 14. Oktober 2015
Gemeinderat Wilderswil