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Einwohnergemeinde

Parkordnung Parkplätze Spisszun und Weissenau (ersetzt Publikation vom 30. April und 7. Mai 2015)
Die Ortspolizeibehörde Unterseen hat am 28. September 2015, gestützt auf Art. 66 Abs. 2 und 3 des kantonalen Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 sowie auf Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, folgende neue Parkordnung beschlossen:
Parkieren mit Parkscheibe
auf den Parkplätzen Spisszun und Weissenau
Beschränkungen/Regime:
Montag bis Freitag maximal 3 Stunden, mit Parkkarte unbeschränkt, Samstag, Sonntag und Feiertage frei.
Tarife Parkkarten:
– Tag (Zehnerblöckli) Fr. 20.–
– Monat Fr. 30.–
– Jahr Fr. 330.–
– Jahresparkkarte für Bootshausbesitzer und -mieter inkl. Bootsanbindeplätze (nur auf Parkplatz Weissenau gültig) Fr. 50.–
Die vorliegende Publikation ersetzt diejenige vom 30. April und 7. Mai 2015. Somit tritt die am 13. April 2015 beschlossene Parkordnung nicht in Kraft.
Gegen die Parkordnung kann gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung, d.h. bis 14. November 2015, schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.
Die Parkordnung tritt voraussichtlich auf den 1. Januar 2016 respektive mit dem Aufstellen der entsprechenden Signalisation in Kraft.
Unterseen, 12. Oktober 2015
Ortspolizeibehörde Unterseen