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Einwohnergemeinde

Abwassergebühren ab 2016
Der Gemeinderat hat am 14. Oktober 2015 mit der Besprechung des Voranschlages 2016 die Abwassergebühren ab dem 1. Januar 2016 wie folgt festgesetzt:
1. Eine Anpassung der Anschlussgebühren nach Art. 2 Abs. 3 des Gebührenreglements zum Abwasserentsorgungsreglement vom 1.1.1996 an die Entwicklung des Berner Baukostenindexes erfolgt nicht.
2. Gestützt auf Art. 28 Abst. 2 Bst. 2 des Abwasserentsorgungsreglements sowie Art. 2 des Anhangs werden die wiederkehrenden Gebühren ab dem 1. Januar 2016 wie folgt festgesetzt:
a. Die jährlich wiederkehrende
Grundgebühr für Schmutzwasser für ¾-Zoll auf Fr. 390.– und für 1¼-Zoll auf Fr. 728.–.
b. Die Verbrauchsgebühr von Fr. 2.– pro m3, mindestens jedoch für 62 m3 bzw. Fr. 124.– bleibt unverändert.
Rechtsmittel
Gegen diese Beschlüsse kann beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Postfach 276, 3800 Interlaken, innert dreissig Tagen ab der vorliegenden Publikation Beschwerde eingereicht werden.
Niederried, 14. Oktober 2015
Der Gemeinderat