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Einwohnergemeinde

Öffentliche Bekanntmachung
Revision Ortsplanung, 2. Teil mit Waldfeststellungsverfahren nach Art. 10 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG) vom 4.10.1991
Bestehend aus:
– Zonenpläne Nrn. 1–3 mit Waldfeststellungen
– Zonenplan Naturgefahren
– Schutzzonenplan
– Baureglement
– Richtpläne Rad-, Fuss- und Wanderwege Rothorn–Talboden und Axalp–Brienzerbärg
Genehmigung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Einwohnergemeinde Brienz am 29. August 2013 beschlossene Überarbeitung der Ortsplanung in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 29. April 2014 genehmigt. Die darauf folgende Beschwerde wurde mit Entscheid des Rechtsamtes der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion vom 25. August 2015 abgewiesen.
Die überarbeitete Ortsplanung tritt am Tag nach der Publikation der Genehmigung in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung Brienz, beim Regierungsstatthalteramt Interlaken und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Einsichtnahme offen.
Gemeinderat Brienz