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Einwohnergemeinde

Öffentliche Bekanntmachung
Änderung Gemeindebaureglement Wilderswil, Artikel 2, Parzelle Nr. 830; geringfügiges Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV
Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat Wilderswil am 12. August 2015 beschlossene Änderung des Baureglements, Artikel 2, Parzelle Nr. 830, in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 genehmigt.
Die Änderung der Überbauungsordnung tritt vorbehältlich allfälliger Beschwerden am Tag nach dieser Publikation in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung Wilderswil, beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Einsichtnahme offen.
Wilderswil, den 12. Oktober 2015
Der Gemeinderat