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Ref. Kirchgemeinde (2)

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung
Sonntag, 15. November 2015 in der Kirche Unterseen im Anschluss an den Gottesdienst. Dieser beginnt um 10.00 Uhr, die Versammlung um ca. 11.00 Uhr
Traktanden
1. Voranschlag 2016: Genehmigung; Finanzplan 2015–2020: Kenntnisnahme
2. Ersatz Beleuchtung, Sanierung der Elektroinstallationen und Einbau Heizungssteuerung in der Kirche – Verpflichtungskredit in der Höhe von Fr. 150'000.–: Beschluss
3. Neuwahl eines Mitglieds des Kirchgemeinderates für den Rest der Amtsdauer (1.1.2016 bis 31.12.2017)
4. Orientierungen
5. Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Traktanden 1 und 2 liegen ab 26. Oktober 2015 im Sekretariat der Kirchgemeinde, Schloss, 3800 Unterseen, sowie auf der Gemeindeverwaltung Unterseen während der Bürozeiten zur Einsichtnahme auf und sind ebenfalls auf unserer Webseite www.kirche-unterseen.ch zu finden.
Gegen Kirchgemeindeversammlungsbeschlüsse kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen, in Wahlsachen innert 10 Tagen nach der Versammlung beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli in Interlaken schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Eine allfällige Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Versammlung ist gemäss Gemeindegesetz Art. 49a sofort zu beanstanden.
Zu dieser Versammlung sind alle Mitglieder der reformierten Kirchgemeinde Unterseen freundlich eingeladen. Stimm- und wahlberechtigt sind alle Personen ab dem 18. Altersjahr, welche der evangelisch-reformierten Landeskirche angehören und seit mindestens drei Monaten in unserer Kirchgemeinde wohnhaft sind.
Der Kirchgemeinderat