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Einwohnergemeinde

Gesamterneuerungswahlen für das Gemeindepräsidium, die Mitglieder des Gemeinderates und die Mitglieder der ständigen Kommissionen mit Entscheidbefugnis.
Am 2. Oktober 2015 ist die Eingabefrist für Wahlvorschläge für die Gesamterneuerungswahlen 2015 abgelaufen. Weder für das Gemeindepräsidium noch für den Gemeinderat und die Kommissionen sind mehr als ein Wahlvorschlag für jeden zu besetzenden Sitz eingegangen. Der Gemeinderat hat daher gemäss Art. 78 OgR alle Kandidatinnen und Kandidaten als gewählt erklärt.
Für die Amtsdauer 2015–2019 sind gewählt (stille Wahl):
Gemeindepräsident
Stäger Martin, 53, bisher, ganze Gemeinde
Gemeinderat
Wyss Christian, 81, bisher, Isenfluh
von Allmen Christian, 68, neu, Lauterbrunnen
von Allmen Emil, 62, neu, Lauterbrunnen
Herren Kurt, 60, bisher, Mürren
Leuthold René, 55, neu, Wengen
Näpflin Karl, 64, bisher, Wengen
Liegenschaftskommission
Raschle Arnold, 56, bisher, Gimmelwald
Wyss Lukas, 88, neu, Isenfluh
von Allmen Bruno, 63, bisher, Mürren
Müller Werner, 71, neu, Wengen
Sicherheitskommission
Brunner Walter, 64, bisher, Gimmelwald
Weibel Reto, 84, bisher, Isenfluh
Müller Willy, 76, bisher, Wengen
Bildungs- und Kulturkommission
Wyss Isabelle, 83, neu, Isenfluh
Feuz Daniela, 74, neu, Mürren
Näpflin Sabine, 65, bisher, Wengen
Verkehrs- und Strassenkommission
Léchot René, 69, bisher, Isenfluh
Wyss Paul, 66, bisher, Lauterbrunnen
Gertsch Heinrich, 51, bisher, Mürren
Eschler Markus, 54, bisher, Stechelberg
von Allmen Heinrich, 66, bisher, Wengen
Ver- und Entsorgungskommission
von Allmen Urs, 92, neu, Gimmelwald
Wyss Silvio, 93, bisher, Isenfluh
Balmer Adrian, 66, neu, Lauterbrunnen
Gertsch Christoph, 83, neu, Mürren
Leonini Karin, 61, bisher, Wengen
Wasserversorgungskommission Isenfluh
Zumstein Rudolf, 50, bisher, Isenfluh
Fehlende Wahlvorschläge für Kommissionssitze
Gemäss Artikel 79 OgR sucht der Gemeinderat für noch zu besetzende Sitze in den Kommissionen Kandidatinnen und Kandidaten und wählt diese in stiller Wahl.
Fehlende Wahlvorschläge für den Gemeinderat
Für den Gemeinderat sind aus den Bezirken Gimmelwald und Stechelberg bis zur Eingabefrist am 2. Oktober 2015 keine Wahlvorschläge eingegangen. Geht aus einem Bezirk kein Wahlvorschlag ein, wird dies als Verzicht des Bezirks auf eine Vertretung im Gemeinderat gewertet und dieser Sitz wird zu einem Sitz für Kandidatinnen und Kandidaten aus der ganzen Gemeinde.
Der Gemeinderat schreibt somit 2 Gemeinderatssitze zur Neubesetzung aus. Wählbar sind Kandidatinnen und Kandidaten aus der ganzen Gemeinde. Als Wahltermin wird der 20. Dezember 2015 festgelegt.
Verfahren
– Wahlvorschläge müssen bis am 6. November 2015 (Freitag, 12.00 Uhr) bei der Gemeindeschreiberei eingereicht werden.
– Der Wahlvorschlag muss von mindestens 10 in der Gemeinde Lauterbrunnen Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig.
– Stimmberechtigte dürfen nicht mehr als einen Wahlvorschlag für jeden zu besetzenden Sitz unterzeichnen. Sie können nach Einreichung des Wahlvorschlags ihre Unterschrift nicht mehr zurückziehen.
– Wahlvorschläge müssen Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten.
– Zu seiner Unterscheidung von anderen Vorschlägen muss jeder Vorschlag eine geeignete Bezeichnung tragen.
– Ein Wahlvorschlag darf nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu besetzen sind.
– Die Erstunterzeichner der Wahlvorschläge, im Falle ihrer Verhinderung die Zweitunterzeichner, gelten gegenüber den Gemeindeorganen als bevollmächtigte Vertreter. Sie sind befugt, rechtsverbindlich die nötigen Erklärungen zur Bereinigung ihres Wahlvorschlags abzugeben.
– Die eingereichten Wahlvorschläge mit den Namen der Unterzeichner können ab Freitag, 6. November 2015, 15.30 Uhr bei der Gemeindeschreiberei eingesehen werden.
– Leerformulare für Wahlvorschläge können auf der Internetseite der Gemeinde unter www.lauterbrunnen.ch heruntergeladen oder bei der Gemeindeschreiberei telefonisch unter 033 856 50 80 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! angefordert werden.
Offenlegungspflicht
Jede Kandidatin und jeder Kandidat hat vor ihrer oder seiner Wahl Interessenbindungen, die sie oder ihn in der Ausübung des Amtes beeinflussen können, offenzulegen.
Der Gemeinderat