Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchstellerin: City Hotel Oberland AG, Swiss Quality Hotels, Postgasse 1, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: ARGE Burkhard Bissig & Partner Architekten AG und Architektur box 96, p. A. Thunstrasse 86, 3074 Muri b. Bern.
Bauvorhaben: Neugestaltung, Ausbau und Erweiterung Gastrobetriebe mit 179 Sitzplätzen. Bau einer gastgewerblichen Terrasse mit 44 Sitzplätzen. Erteilen der Betriebsbewilligung A nach Art. 6 Abs. 2 Gastgewerbegesetz. Baute im Grundwasser und Grundwasserabsenkung.
Hinweis: Vorbehalten bleibt die Genehmigung der geringfügigen Anpassung des Zonenplanes und der Strassenbaulinie durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung.
Standort: Postgasse 1 / Höheweg 7, Parzellen Nrn. 1759, 1760, 545, Koordinaten 631'840/170'560, Kernzone städtisch.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt.
Ausnahme: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Interlaken, 3800 Interlaken.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 9. November 2015.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli