Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Gemischte Gemeinde

Verkehrsmassnahme auf Gemeindestrassen
Der Gemeinderat der Gemischten Gemeinde Oberried verfügt mit Beschluss vom 25. August 2015 gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung (SV) vom 29. Oktober 2008 folgende Verkehrsbeschränkung:
Verkehrsmassnahme: Parkverbot (Signal Nr. 2.5) auf dem Gemeindegrundstück Nr. 1535 ARA Oberried.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 92 des Gemeindegesetzes sowie Art. 63 Abs. 1 lit a und Art. 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken, Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.
Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.
Oberried, 5. Oktober 2015
Der Gemeinderat