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Einwohnergemeinde

Öffentliche Auflage zur Änderung Überbauungsordnung «Fiescherblick»
Der Gemeinderat von Grindelwald bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage.
Die Akten zur Änderung Überbauungsordnung «Fiescherblick» liegen vom 9. Oktober bis 9. November 2015 während der Bürozeiten auf der Bauverwaltung Grindelwald auf. Die Unterlagen sind zusätzlich über http://www.gemeinde-grindelwald.ch abrufbar.
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung der Überbauungsordnung bei der Bauverwaltung Grindelwald schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates vom 22. September 2015, das geringfügige Verfahren durchzuführen, kann innert 30 Tagen schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli Beschwerde erhoben werden.
Grindelwald, 8. Oktober 2015
Der Gemeinderat