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Einwohnergemeinde

Gemeindeurnenwahlen vom 15. November 2015
Am 15. November 2015 finden die Gemeindeurnenwahlen sowie ein allfälliger zweiter Wahlgang für die National- und Ständeratswahlen statt. Für diese Wahlen kann die Frist für die Zustellung der Wahlzettel von drei Wochen vor den Wahlen nicht eingehalten werden, es gilt die Frist gemäss Art. 32 Abs. 1 des Stimm- und Wahlreglements. Das Stimmrechtscouvert mit sämtlichen Wahlunterlagen werden Sie Anfang November erhalten.
Besten Dank für die Kenntnisnahme.
Der Gemeinderat