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Einwohnergemeinde

Gemeindewahlen vom 27. November 2015
Infolge Ablaufs der Amtsperiode finden gestützt auf die Bestimmungen des Organisationsreglementes der Einwohnergemeinde Därligen vom 30. November 2001 an der Gemeindeversammlung vom 27. November 2015 Gesamterneuerungswahlen statt. Auf die Dauer von vier Jahren, vom 1.1.2016 bis 31.12.2019 sind zu wählen:
1. Gemeinde- und Gemeinderatspräsident (in einer Person) wiederwählbar:
– Wolf Hans, Bützigeweg 23
2. Gemeinderat (4 Mitglieder)
wiederwählbar:
– Kämpfer Beat, Blattacherweg 3
– Kaufmann Daniel, Wyngarteweg 1
– Wälti Marco, Dorfstrasse 26
1 Vakanz (Stauffer Patricia ist infolge Amtszeitbeschränkung nicht wiederwählbar).
3. Baukommission (4 Mitglieder)
wiederwählbar:
– Mühlemann Thomas, Oberi Gasse 8
– Stern Reto, Stoffelberg 200
2 Sitze vakant (Heiniger Christian und Wilhelm Roland treten zur Wahl nicht mehr an).
4. Schulkommission (4 Mitglieder)
wiederwählbar:
– Blatti Janna, Brunnacherweg 4
– Rensi Remo, Wyngarteweg 5
– Stern Sandra, Stoffelberg 200
– Vögelin Frank, Bützigeweg 12
5. Rechnungsprüfungskommission (3 Mitglieder)
wiederwählbar:
– Hostettler Isabelle, Dorfstrasse 3
– Cellarius Therese, Blattacherweg 15
– Rubin Timon, Wyngarteweg 12
Für sämtliche zu besetzenden Funktionen können Wahlvorschläge eingereicht werden. Wahlvorschläge sind gemäss Art. 48 Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Därligen innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung im Anzeiger Interlaken, das heisst bis 9. November 2015 bei der Gemeindeschreiberei schriftlich einzureichen. Ein Vorschlag ist von mindestens fünf Stimmberechtigten zu unterzeichnen und darf nicht mehr Namen enthalten als Wahlen zu treffen sind. Ein Stimmberechtigter darf für jede zu treffende Wahl nur einen Vorschlag unterschreiben. Formulare für Wahlvorschläge können bei der Gemeindeschreiberei Därligen bezogen werden.
Wiederwählbare gelten als angemeldet.
Därligen, 14. September 2015
Der Gemeinderat