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Baupublikation

Gesuchsteller: Petermann-Zimmermann Martin und Marianne, Erlenweg 6, 3806 Bönigen.
Projektverfasser: Gurtner Holzbau GmbH, Aareweg 5, 3806 Bönigen.
Bauvorhaben: Neubau Carport mit Holzschopf.
Standort: Erlenweg 6, 3806 Bönigen, Parzelle Nr.1047, Koordinaten: 634'471/170'829, Zone W2.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreitung des Strassenabstands (Art. 24 GBR).
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 2. November 2015.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Bönigen, 25. September 2015
Bauverwaltung Bönigen