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Einwohnergemeinde (2)

Gebührentarif der Verordnung über die Benützung des Eiger+-Areals
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Grindelwald an seiner Sitzung vom 22. September 2015 folgenden Gebührentarif angepasst hat (Art. 1):
Gebührentarif der Verordnung über die Benützung des Eiger+-Areals
Der Gebührentarif tritt, vorbehältlich dagegen erhobener Beschwerden, am 1. Oktober 2015 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann gestützt auf Artikel 65c des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, Postfach 276, 3800 Interlaken, erhoben werden.
Die Verordnung inklusive Gebührentarif kann auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden oder steht unter folgendem Link zum Download bereit: http://www.gemeinde-grindelwald.ch/verwaltung/reglemente/
Grindelwald, 24. September 2015
Der Gemeinderat