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Einwohnergemeinde

Öffentliche Auflage zur Überbauungsordnung «Hotel Eiger» mit Änderung Zonenplan
Der Gemeinderat von Grindelwald bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung «Hotel Eiger» mit Änderung des Zonenplans zur öffentlichen Auflage.
Die Überbauungsordnung «Hotel Eiger» liegt vom 24. September bis 26. Oktober 2015 während der Bürozeiten auf der Bauverwaltung Grindelwald auf. Die Unterlagen sind zusätzlich unter www.gemeinde-grindelwald.ch abrufbar.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung erheben. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Grindelwald zu richten.
Grindelwald, 21. September 2015
Der Gemeinderat