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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller: Stephan Schär, Hauptstrasse 313, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Abbruch und Wiederaufbau Autogarage.
Hinweis: Die Gemeinde Ringgenberg ist nicht der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt.
Standort: Hauptstrasse 313, Parzelle Nr. 1029, Koordinaten 636'001/170'999, Dorfkernzone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Ausnahmen:
– Baute in Waldesnähe (Art. 25 KWaG)
– Überschreiten des Anbaubereiches nach Dorfkernzone.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Ringgenberg, 3852 Ringgenberg.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Oktober 2015.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli