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Einwohnergemeinde

Einladung zur ausserordentlichen Gemeindeversammlung
Mittwoch, 28. Oktober 2015, 20.15 Uhr im Gemeindehaus Goldswil
Traktanden
1. Genehmigung des Protokolls der ordentlichen Versammlung der Einwohnergemeinde Ringgenberg vom 10. Juni 2015
2. Genehmigung der Neufassung des Abwasserreglements
3. Genehmigung der Neufassung des Wasserversorgungsreglements
4. Orientierung über die Abrechnungen:
a. Erschliessung Gstyg-Schöpfli
b. Alte Strasse
c. Erschliessung Hagen
d. Sanierung Aarebrücke
e. Genereller Entwässerungsplan GEP
f. Sanierung Grosser und Kleiner Rütigraben
g. Werkleitungen Buechmätteli
5. Kenntnisnahme der Abrechnung Neubau Kindergarten Albert Herzog, Genehmigung Nachkredit
6. Kenntnisnahme der Abrechnung Vermessungslos 5, Genehmigung Nachkredit
7. Beratung und Beschlussfassung über die Konzeption ICT Schule inklusive Kostenfolge
8. Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Traktanden 1 bis 6 liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung auf der Gemeindeschreiberei während der Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Der Gemeinderat