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Gemischte Gemeinde

Beschlüsse der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 17. September 2015

Gemeinderat Legislatur 2014 –2017 / Ersatzwahl 1 Mitglied Gemeinderat

Nachdem Gemeinderat Pfeiffer Werner von Oberried weggezogen ist und demissionierte, erfolgte die Ausschreibung der Wahlanordnung. Leider gingen bis zum Eingabetermin vom 19. August 2015 keine Wahlvorschläge ein.
Ebenfalls konnte am Gemeindeversammlungsabend kein Gemeinderat-Ersatzmitglied gefunden werden.
Der Präsident appelliert an die Versammlungsteilnehmer, nach geeigneten Personen zu suchen.

Genehmigung Nachkredit Ortsplanung / Einbezug der Gefahrenkarte in den Zonenplan / Digitalisierung

Aufgrund der in den letzten Jahren zunehmenden Naturereignisse (Lawinenniedergänge, Hochwasser-, Rutsch- und Sturzereignisse) beschloss der Regierungsrat des Kantons Bern im Jahre 2006, dass sämtliche Gemeinden die Bauzonen zu prüfen haben.
Der Gemeinderat beschloss daraufhin, dass im Voranschlag 2008 ein Betrag von Fr. 30'000.– aufzunehmen und der Auftrag dem Ingenieurbüro Ecoptima in Bern zu erteilen sei, sodass die durch den Kanton geforderte Digitalisierung der Gefahrenkarte in die Ortsplanung aufgenommen werden konnte.
Die Versammlung stimmte dem Nachkredit von Fr. 15'393.95 zu.

Kenntnisnahme Abrechnung Anpassungen Quelle Ebligen

Am 25. Mai 2012 stimmt die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Oberried dem Kredit von Fr. 500'000.– zu, dass eine neue Wassertransportleitung von der Quelle Ebligen bis zum Alten Schulhaus in Ebligen realisiert werden konnte.
Die Versammlung nimmt von der Abrechnung mit einem Kreditunterschreitung von Fr. 163'828.15 Kenntnis.
Kenntnisnahme der Abrechnung Unterhalt Wychel- und Haberenstrasse
Damit an beiden Waldstrassen Wychel und Haberen periodische Unterhaltsarbeiten ausgeführt werden können, stimmte die Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2011 dem Gesamtkredit von Fr. 145'000.– (Wychelstrasse  Fr. 85'000.– und Haberenstrasse Fr. 60'000.–) zu.
Die Versammlung nimmt von der Abrechnung mit einer Kreditunterschreitung von Fr. 2608.70 Kenntnis.

Kenntnisnahme der Abrechnung Uferweg 3. Etappe
Am 17. September 2002 genehmigte die Gemeindeversammlung für die Realisierung des Uferweges 3. Etappe «Triebacher–Wychel» einen Kredit von Fr. 1,4 Mio. In dieser Etappe wurde 2003 der Ländteplatz neu gestaltet und realisiert (Gemeindejubiläumsjahr), was in diesem Kredit nicht vorgesehen war. Daraufhin beschloss die Versammlung am 30. Mai 2008 einen Nachkredit von Fr. 1.83 Mio.
Die Versammlung nimmt von der Abrechnung mit einem Kreditunterschreitung von Fr. 130'247.30 Kenntnis.

Bootsplatzreglement / Teilrevision per 1. Januar 2016
Das heute gültige Bootsplatzreglement wurde jüngst durch die Gemeindeversammlung auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt, und bei der Anwendung stellte sich nun heraus, dass Artikel 6 in der Anwendung nicht möglich ist (Terminkollision). Folglich wurde er neu verfasst. Der Teilrevision von Artikel 6 erteilte die Versammlung ihre Zustimmung.

Rechtsmittel
Gegen obgenannte Beschlüsse kann beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Postfach 276, 3800 Interlaken, innert 30 Tagen ab Gemeindeversammlungsbeschluss Beschwerde geführt werden. In Wahlsachen betrifft die Beschwerdefrist 10 Tage.
Oberried, 18. September 2015
Der Gemeinderat