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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller: Julia und Marco Gamma-Siech, Ostermundigenstrasse 4a, 3006 Bern.
Projektverfasserin: Architekturwerkstatt, Hansjörg Bruggmann, Stegriedstrasse 11, 6403 Küssnacht am Rigi.
Bauvorhaben: Renovation Wohnhaus: Ersatz Fenster, Abbruch und Wiederaufbau Dach beim Holzschopf, Abbruch Dach Hobbyraum mit neuer Nutzung als Terrasse.
Hinweis: Die Gemeinde Lauterbrunnen ist der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt. Renovation einer altrechtlichen Wohnung ohne Erweiterung der Nutzfläche.
Standort: Wengen, Chalet Stutzera, Gebäude Nr. 1429, Parzelle Nr. 1995, Koordinaten 636'913/162'166, Landwirtschaftzone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Ausnahmen:
– Baute in Waldesnähe (Art. 25 KWaG)
– Dachgestaltung (Art. 25 GBR)
– Unterschreiten der Raumhöhe (Art. 67 BauV)
Auflagestellen: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen, und Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist: bis 26. Oktober 2015.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli