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Baupublikation

Gesuchstellerin und Projektverfasserin: S. Lupica Immobilien GmbH, Jungfraustrasse 48, 3800 Interlaken
Bauvorhaben: Umnutzung Innenhof, zusätzliche 16 Aussensitzplätze, Erweiterung Betriebsbewilligung A nach Art. 6 Gastgewerbegesetz (GGG)
Mögliche Öffnungszeiten: täglich 5.00–0.30 Uhr
Sitzplätze: innen 30, aussen 16.
Standort: Blumenstrasse 16, Parzelle Nr. 918, Koordinaten 631'879 / 170'621, Mischzone K.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Schutzobjekt: Ortsbildgestaltungsbereich.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Interlaken, 3800 Interlaken.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Oktober 2015.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli