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Einwohnergemeinde

Anordnung einer Abstimmung und öffentliche Auflage
Der Gemeinderat hat den nächsten Termin für Abstimmungen in Gemeindeangelegenheiten auf den 15. November 2015 oder den 29. November 2015 angesetzt. Findet am 15. November 2015 eine Stichwahl für den Ständerat statt, findet die Gemeindeabstimmung ebenfalls am 15. November 2015. Ohne Stichwahl für den Ständerat findet die Gemeindeabstimmung am 29. November 2015 statt. Ob es zu einer Ständeratsstichwahl kommen wird, zeigt sich nach dem Wahlsonntag vom 18. Oktober 2015.
Am nächsten Abstimmungstermin werden folgende Geschäfte zum Entscheid vorgelegt:
1. Budget 2016
2. Verzicht auf die Amtszeitbeschränkung für das Gemeindepräsidium
3. Einführung einer Abgangsentschädigung für das Gemeindepräsidium bei Nichtwiederwahl
4. Organisationsreglement 2000, Änderung verschiedener Bestimmungen
Gestützt auf Artikel 54 des Gemeindegesetzes vom 16. März 1998 liegen die Änderungen des Organisationsreglements 2000 (Abstimmungsvorlagen 2 bis 4) ab dem 16. Oktober 2015 und bis zur Urnenabstimmung beim Infoschalter der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Der vollständige Text der Reglementsänderungen ist auch in der Abstimmungsbotschaft enthalten, die allen Stimmberechtigten zugestellt wird.
Gegen die Beschlüsse der Stimmberechtigten zu allen Abstimmungsvorlagen kann innert 30 Tagen seit der Urnenabstimmung Beschwerde eingereicht werden. Eine Beschwerde gegen das Budget 2016 (Abstimmungsvorlage 1) ist beim Regierungsstatthalter Interlaken-Oberhasli, Postfach 276, 3800 Interlaken, einzureichen, eine Beschwerde gegen die Änderungen des Organisationsreglements 2000 (Abstimmungsvorlagen 2 bis 4) beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern.
Interlaken, 21. September 2015
Der Gemeinderat