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Mitwirkungsverfahren

Regionaler Verkehrs- und Siedlungsrichtplan (RGSK II) Oberland-Ost, 2. Mitwirkung Bereich Landschaftsplanung: Mitwirkungsverfahren
Im Rahmen der ersten Mitwirkung zum RGSK II gingen zur Landschaftsplanung, welche grösstenteils aus dem Richtplan 84 übernommen wurde, verschiedene Eingaben ein. Gestützt auf diese Eingaben wurde die Landschaftsplanung nochmals umfassend überarbeitet. Die Geschäftsleitung der Regionalkonferenz Oberland-Ost hat am
19. August 2015 auf Antrag der Kommission Landschaft die überarbeitete Landschaftsplanung nach Art. 58 Baugesetz zur Mitwirkung freigegeben.
Nach der Genehmigung durch den Kanton stellt die Landschaftsplanung zusammen mit den anderen Inhalten des RGSK das regionale Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept nach Art. 98a des Baugesetzes dar. Dieses betrifft alle Gemeinden im Perimeter der Regionalkonferenz Oberland-Ost.
Die Mitwirkung dauert vom 18. September bis 18. Oktober 2015.
Die Landschaftsplanung als Teil des RGSK II Oberland-Ost umfasst einen Bericht sowie eine Richtplankarte.
Auflageorte sämtlicher Unterlagen:
– Geschäftsstelle Regionalkonferenz Oberland-Ost, Jungfraustrasse 38, 3800 Interlaken
– kantonales Amt für Gemeinden und Raumordnung, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern,
– im Internet unter www.oberland-ost.ch.
Schriftliche Eingaben sind an die folgen-
de Adresse zu richten:
Regionalkonferenz Oberland-Ost, Vermerk «Mitwirkung RGSK-Landschaft», Postfach 312, 3800 Interlaken, oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Interlaken, 14. September 2015
Geschäftsstelle Regionalkonferenz
Oberland-Ost