Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Waldabteilung Alpen

Mitteilung an die Waldbesitzer
Zur Verhütung von Borkenkäferschäden gilt es,
befallene Bäume rechtzeitig abzuführen oder zu entrinden.
Gestützt auf Art. 18 kWaV werden die Waldbesitzer aufgefordert,
ihren Wald gut zu beobachten und befallene Bäume frühzeitig dem Revierförster zu melden.
Der Förster legt die nötigen Massnahmen fest.
Für diese Arbeiten können Beiträge ausgerichtet werden.