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Einwohnergemeinde

Ehrungen 2014 und 2015
Wiederum werden besondere Erfolge von Einzelpersonen und Vereinen (Delegation) durch die Gemeindebehörden von Leissigen geehrt.
Folgende Bedingungen müssen für die Jahre 2014 und/oder 2015 dabei erfüllt sein:
• 1. bis 3. Rang an internationalen oder nationalen Einzel- oder Mannschaftsmeisterschaften
• 1. Rang an bernisch-kantonalen Einzel- oder Mannschaftsmeisterschaften
• Teilnahme an Weltmeisterschaften oder Olympischen Spielen
• 1. Rang an oberländischen Meisterschaften
• Personen, die sich im kulturellen Bereich wie Musik, Kunst oder dergleichen hervorheben
• Personen, die sich in besonderem Masse uneigennützig in den Dienst der Allgemeinheit, des Schutzes der Natur oder der Umwelt stellen
• 1. bis 3. Rang an internationalen oder nationalen Berufswettkämpfen
Die zu Ehrenden müssen in der Gemeinde Leissigen Wohnsitz haben oder bei einem ortsansässigen Verein Mitglied sein.
Der Entscheid für die Zulassung fällt der Gemeinderat. Die Richtlinien für Ehrungen in der Gemeinde Leissigen finden Sie auf unserer Internetseite www.leissigen.ch.
Die Vereine, Gesellschaften und Bürger werden gebeten, alle in Frage kommenden Personen, Gruppen und Mannschaften mit nachstehendem Talon bis spätestens am Mittwoch, 30. September 2015, bei der Gemeindeverwaltung, Nythartweg 1, 3706 Leissigen, zu melden.