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Einwohnergemeinde

Öffentliche Planauflage und Eröffnung des Gemeinderatsbeschlusses
«Geringfügige Änderung des Zonenplan-Ausschnitts Mittelbäuert
Parzellen Habkern-Gbbl.-Nrn. 516, 1378 und 1379»

Der Gemeinderat Habkern bringt gestützt auf Artikel 60 des Baugesetzes
vom 9. Juni 1985 (BauG, BSG 721.0) und Artikel 122 Absatz 7 der Bauverordnung
vom 6. März 1985 (BauV, BSG 721.1) die erwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, d.h. vom 10. September bis 12. Oktober 2015,
in der Gemeindeverwaltung Habkern öffentlich auf.
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeverwaltung
Habkern schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats vom 26. August 2015,
das geringfügige Verfahren durchzuführen, kann innert der Auflagefrist schriftlich und begründet
Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken,
Beschwerde geführt werden.
Habkern, 10. September 2015
Der Gemeinderat