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Einwohnergemeinde

Zonenplanänderung «Bönigen Süd»
Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV
Der Gemeinderat von Bönigen bringt gestützt auf Art. 122 Abs. 7 der kantonalen
Bauverordnung vom 9. Juni 1985 folgende durch den Gemeinderat beschlossene Änderung zur öffentlichen Auflage:
Zonenplanänderung «Bönigen Süd»
• Zonenplan im Bereich der Gewerbezone an der Gsteigstrasse
• Aufhebung der durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung sistierten Genehmigung aufgrund der
ausgeführten Schutzdämme Auflage- und Einsprachefrist: 10. September bis 12. Oktober 2015
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen.
Eine Einsprache bzw. Rechtsverwahrung muss eindeutig das Vorhaben bezeichnen, auf welches Bezug genommen wird.
Gegebenenfalls sind mehrere Einsprachen bzw. Rechtsverwahrungen einzureichen.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen.
Die Unterlagen können innerhalb der Auflagefrist und währen der Schalteröffnungszeiten
eingesehen werden. Im Weiteren stehen die Unterlagen unter
www.boenigen.ch zum Download als PDF zur Verfügung.
Gemeinderat Bönigen