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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller: von Allmen Hansueli, Alpenstrasse 50C, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Walter Amacher Architekten AG, Hauptstrasse 110, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Sanierung Weidhaus, Stützmauer und Terrasse sowie Ersetzen Pultdach durch Dachstuhl mit Satteldach.
Hinweis: Die Gemeinde Wilderswil ist nicht der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt.
Standort: Roteflue 321, Parzelle Nr. 2196, Koordinaten 632'320 / 166'530, Landwirtschaftszone.
Schutzzone: Grundwasserschutzzone S2.
Ausnahmen: • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG) • Baute in Waldesnähe (Art. 25 KWaG) • Unterschreiten der vorgegebenen Raumhöhe (Art. 67 BauV) • Unterschreiten der vorgegebenen Fensterfläche (Art. 64 BauV).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Wilderswil, 3812 Wilderswil.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Oktober 2015.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli