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Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung
Montag, 7. September 2015, 20.00 Uhr in der Aula des Oberstufenschulhauses, Steindlerstrasse 3, 3800 Unterseen
Traktanden:
1. Umbau Alterssiedlung – Nachkredit Dachsanierung; Beratung und Bewilligung eines Nachkredites von Fr. 300'000.– für den Umbau der Alterssiedlung als Ergänzung zum ursprünglichen, mehrjährigen Verpflichtungskredit von 7,19 Millionen Franken.
2. Rechnungsrevision – Wahl; Beratung und Wahl der Revisionsstelle für die Periode vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2019.
3. Spitäler FMI AG, Gemeindebeitrag an Finanzierung Geburtenabteilung – Kreditabrechnung; Orientierung über die Abrechnung des Verpflichtungskredites an die Mitfinanzierung der defizitären Geburtenabteilung der Spitäler FMI AG.
4. Verschiedenes
Protokoll:
Der Protokollentwurf der Gemeindeversammlung vom 1. Juni 2015 stand während 30 Tagen, d. h. vom 12. Juni bis 13. Juli 2015 zur Einsicht offen.
Die Protokollauflage wurde im Anzeiger Interlaken vom 11. Juni 2015 öffentlich bekannt gemacht. Während der Auflagefrist sind beim Einwohnergemeinderat keine Einsprachen gegen den Inhalt des Protokolls eingegangen. Der Einwohnergemeinderat hat daher anlässlich seiner Sitzung vom 20. Juli 2015 das Gemeindeversammlungsprotokoll vom 1. Juni 2015 genehmigt.
Öffentliche Auflage:
Die Akten zu den oben genannten Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung während der Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme
durch die Stimmberechtigten auf. Zudem können die Dossiers auf der Homepage der Einwohnergemeinde Unterseen (www.unterseen.ch) eingesehen und heruntergeladen werden.
Rechtsmittel:
Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli Beschwerde erhoben werden.
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften müssen anlässlich der Gemeindeversammlung sofort gerügt werden (Art. 98 Gemeindegesetz des Kantons Bern).
Stimmberechtigung – Einladung:
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Unterseen wohnhaft sind.
3800 Unterseen, 3. August 2015
Der Einwohnergemeinderat